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Asylant, Flüchtling, Migrant – Wer ist was und wie kann man es lösen?

2842763229106885dmflashteaserrespol_refugees002Auch 2017 bleibt die Einwanderung nach Deutschland das politische Metathema. Obwohl es kaum mehr möglich ist, selbst im privaten Umfeld Diskussionen dazu auszuweichen, sind die Fakten und Begriffe weitgehend unklar. Und was bedeuten sie rechtlich? Ist die „Obergrenze“ nun zulässig oder „kennt das Asylrecht keine Obergrenzen“? Wieso klappen die Abschiebungen nicht? Und was gäbe es für Lösungen? Im Dschungel der Schlagworte verheddern sich viele, bieten Politiker Scheinlösungen an und ändert sich am Ende doch nichts. Weil sich aber 2017 etwas ändern soll, widme ich meinen ersten Text im neuen Jahr nüchternen Definitionen und praktischen Vorschlägen.

Asylrecht vs. Flüchtlingsschutz

„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ steht im Grundgesetz. Während sonst „jeder das Recht hat, seine Meinung zu verbreiten“ oder „jeder Deutsche das Recht hat, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, stolpert der aufmerksame Leser beim Asylrecht über das Wort „genießen“. Es steht da aus gutem Grund: Die Verfassungsväter dachten natürlich nicht daran, jedem Menschen auf Erden das Recht zu geben, sich vor deutschen Gerichten ins Land klagen zu können – sie wollten dem Staat das Recht geben, Verfolgte aufzunehmen und damit die Personalhoheit des verfolgenden Staates brechen. Erst das Bundesverfassungsgericht hat in den 1950er Jahren aus dem passiven „genießen“ ein aktives „einklagen“ gemacht, mit der Folge, dass jeder, der an Deutschlands Grenze kam und das Wort „Asyl“ sprach, hereingelassen wurde, um im Inland seine Berechtigung zu prüfen. Dieser weltweit einmalige Ansatz war unschädlich, solange die Bundesrepublik durch den Eisernen Vorhang vor Massenzuwanderung geschützt war. Als es damit 1990 vorbei war, zeigte sich schnell, dass es so nicht geht. Anstatt nun dem Artikel 16 den eigentlichen Sinn wiederzugeben, entstand das Ungetüm des Artikels 16 a. Nach wie vor gibt es das Recht jedes Menschen auf Erden, sich mit Prozesskostenhilfe im Inland nach Deutschland einzuklagen, aber das gilt seit 1992 nicht mehr, wenn man aus einem sicheren Staat einreist, in dem man auch einen Asylantrag hätte stellen können. Da das für alle Nachbarstaaten Deutschlands gilt, ist die Zahl der Asylantragssteller massiv gesunken, mehr noch die der anerkannten Asylanten.

Die Idee, dass man im ersten sicheren Land, das man erreicht, Asyl beantragen muss, ist weltweit Standard und geltendes Europarecht. Die Dublin-III-Verordnung legt es fest. Das erste EU-Land ist für das Anerkennungsverfahren zuständig. Von dort aus wird dann auf die anderen Länder weiter verteilt. Wer aber ist asylberechtigt? Derjenige, der aus politischen, rassischen oder ethnischen Gründen verfolgt wird. Erforderlich ist eine gezielte Verfolgung durch eine staatliche Instanz. Wird also der syrische Dissident per Haftbefehl vom Regime gesucht, weil er politisch aktiv war, so hat er Asylrecht. Wer aber sein Land verlässt, weil sein Heimatort bombardiert wird, der hat kein Asylrecht – denn er wird ja nicht gezielt verfolgt, sondern sein Leid ist eine Konsequenz des Bürgerkrieges, aber eben nicht auf ihn persönlich gerichtet. Er ist nicht Asylbewerber, er ist Flüchtling.

Der Schutz der Flüchtlinge muss, das wird gern übersehen, vom Asylrecht unterschieden werden. Das Grundgesetz schützt nur die Asylbewerber, und von denen gibt auch gegenwärtig sehr, sehr wenige. Es ist also richtig, dass das geltende und weltweit einmalige deutsche Asylrecht keine Obergrenze kennt – aber darauf kommt es auch nicht an, weil wir es nicht mit Asylbewerbern, sondern angeblichen Flüchtlingen zu tun haben.

Flüchtling vs. Einwanderer

Flüchtlinge werden weltweit durch die Genfer Flüchtlingskonvention geschützt. Es gibt eine UNO-Behörde, das UNHCR, die sich um Flüchtlinge kümmert, also Camps betreibt, Hilfsgüter organisiert und Flüchtlingsströme managt. Der Grundsatz ist, dass jeder, der vor Krieg, Naturkatastrophen, Gewalt flieht, ein Recht hat, sich in Sicherheit zu bringen. Deshalb verpflichtet die Konvention die ersten sicheren Länder zur Aufnahme. Würde sich also in Tschechien eine Naturkatastrophe ereignen, so wäre Deutschland zur Aufnahme der fliehenden Tschechen verpflichtet und würde Hilfe des UNHCR erhalten. So verhält es sich im Beispiel Syriens mit Jordanien, dem Libanon und der Türkei.

Aber eben nicht Deutschland. Flüchtlinge sind sie, bis sie den ersten sicheren Ort erreichen. Und da zwischen Syrien und Deutschland mindestens sieben sichere Länder, darunter vier EU-Länder, liegen – Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien, Slowenien und Österreich – ist die Behauptung, bei den Ankommenden handele es sich um „Flüchtlinge“, unzutreffend. Es handelt sich um Migranten, auf deutsch: Einwanderer. Diese Einwanderer verfügen nicht über vorher erteilte Einreisegenehmigungen, also Pässe und Visa. Deshalb sind es illegale Einwanderer.

Nach dem, was weltweit als Standard der Einwanderungsregulierung gilt, haben Flüchtlinge ein Recht nur auf Einreise in das erste sichere Land – die Türkei – und müssten an den weiteren Staatsgrenzen aufgehalten und zurückgeschickt werden. In der EU gibt es das Schengener Abkommen, wonach nur an den Außengrenzen kontrolliert wird. Diese Außengrenze ist die türkisch-griechische Grenze. Aber die Griechen senden nicht zurück, zum einen, weil das bei Seegrenzen schwierig ist, zum weiteren, weil die Türkei nicht kooperiert, schließlich auch aus Unfähigkeit und Unwilligkeit. Die Mazedonier weisen erst seit 2016 zurück, ebenso die Serben, Kroaten, Slowenen und Österreicher. Allein die Ungarn begannen schon 2015 korrekt, ihre Grenzen zu sichern. Damit konnten die Einwanderer ungehindert bis an die deutsche Grenze marschieren. Die Bundespolizei hätte nun die Grenze schließen und jeden, der sie ohne Einreiseerlaubnis erreicht – also alle – zurückweisen müssen – denn einen Asylantrag hätten sie in Griechenland, dem ersten EU-Land, stellen müssen, und Flüchtlinge waren sie nur bis sie sicheren Boden in der Türkei erreicht hatten. Auch das hätte nach der Dublin-III-Verordnung im ersten EU-Land festgestellt werden müssen, also in Griechenland, danach in Ungarn oder Kroatien.

Merkel macht aus Einwanderern Flüchtlinge

Und nun kommt Merkels Politik ins Spiel. Die Dublin-III-Verordnung, die bestimmt, dass die Prüfung, ob ein Asylgrund vorliegt oder ein Einwanderer ein Flüchtling ist, im ersten EU-Land stattfindet, enthält ein Selbsteintrittsrecht: jedes EU-Land darf diese Prüfung selbst vornehmen, anstatt die Ankommenden zurückzuweisen. Und von diesem Selbsteintrittsrecht macht Deutschland seit Sommer 2015 Gebrauch. Das heißt: Wer immer an die deutsche Grenze kommt, wird ins Land gelassen, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das auch für angebliche Flüchtlinge gilt, versorgt, und im Inland überprüft, ob er tatsächlich einen Fluchtgrund hat. Nicht geprüft wird, ob er nicht in einem anderen Staat, den er durchquert hat, schon Schutz gefunden hatte oder zumindest hätte beantragen können. Es wird also getan, als grenze Deutschland unmittelbar an Syrien, Libyen, Eritrea, Afghanistan. Jeder kommt ins Land, jeder wird versorgt, und jeder wird im Inland überprüft.

Dazu gibt es keinerlei gesetzliche oder völkerrechtliche Verpflichtung. Es ist eine politische Entscheidung. Und deshalb kann man ohne Probleme die von der CSU geforderte Obergrenze festlegen, und diese Obergrenze kann auch bei Null liegen. Denn solange diese Einwanderer nicht direkt mit dem Flugzeug aus Damaskus, Tripolis oder Kabul in Frankfurt landen, ist nach geltendem Recht Deutschland nicht zur Aufnahme verpflichtet; mehr noch, der Aufnahmeantrag ist in der Türkei, spätestens Griechenland zu stellen und braucht in Deutschland nicht einmal entgegen genommen zu werden.

Das erste Ergebnis von Merkels Politik ist, dass sehr viele Menschen als Flüchtlinge anerkannt werden, die zuvor bereits sichere Staaten erreicht hatten. Jeder aktuell als Flüchtling anerkannte Einwanderer hätte nach der Dublin-III-Verordnung zurückgewiesen werden können. Keiner der anerkannten Flüchtlinge hätte ohne Merkels Entscheidung, diese europarechtliche Regelung auszusetzen, je ein Aufenthaltsrecht und Zugang zu den Sozialkassen erhalten. Es sind tatsächlich „Merkels Gäste“.

Keine Abschiebungen

Neben diesen nach den in Deutschland praktizierten Maßstäben als „Flüchtling“ anerkannten Einwanderern gibt es noch diejenigen, deren Anträge abgewiesen werden. Das waren bis 2015 oft Menschen vom Balkan, zumeist Roma, und sind mittlerweile die berüchtigten „Nafris“, dazu Schwarzafrikaner, einfach alle, die im Zuge der großen Wanderung auf das Glück hoffen, in den deutschen Sozialstaat einwandern zu können. Nach Ablehnung ihres Antrages sind sie ausreisepflichtig. Die wenigsten erfüllen diese Pflicht. Was passiert ihnen? Kaum etwas. Ihre Versorgung bleibt ihnen erhalten, auch abgelehnte Flüchtlinge werden alimentiert. Abgeschoben werden kann nur in Länder, die kooperieren. Wer von den Einwanderern auch nur etwas geschickt ist, wirft seine Personaldokumente weg, so dass nicht klar ist, welche Staatsangehörigkeit er besitzt. Die Herkunftsländer haben selten Interesse dabei, die abgelehnten Migranten zurückzubekommen und sind nicht kooperativ, sie bestreiten einfach, dass es sich um einen eigenen Staatsbürger handelt. Ohnehin keine Abschiebung erfolgt in unsichere Länder wie Syrien, Afghanistan, Libyen. Obendrein steht den abgelehnten „Flüchtlingen“ der Rechtsweg offen, um sich gegen Abschiebungen zu wehren, wobei die Anwalts- und Gerichtskosten über die Prozesskostenhilfe vom Staat getragen werden. Es gibt einen eigenen Rechtstitel für ausreisepflichtige Ausländer, die dennoch bleiben dürfen: die Duldung. Der Attentäter von Berlin, Anis Amri, war „geduldet“.

Kurzum: Es ist unter geltendem Recht nicht möglich, auch nur die Mehrheit der abgelehnten „Flüchtlinge“ abzuschieben. Es werden also nicht nur zu Hunderttausenden Menschen als Flüchtlinge anerkannt und mit Aufenthaltsrecht bedacht, die ohne weiteres in das erste sichere Land, das sie erreicht haben, zurückgeschickt werden dürften, es werden auch diejenigen, die trotz dieser extrem großzügigen Praxis abgelehnt werden, bis auf Ausnahmen im Land gelassen. Dass in der ganzen Welt jeder den Kopf über Deutschland schüttelt und die deutsche Einwanderungspolitik im Brexit-Wahlkampf wie dem amerikanischen Präsidentschaftsduell als abschreckendes Beispiel diente, sollte niemanden verwundern.

Linke und Grüne sind zufrieden

Was folgt daraus, was bieten die Parteien für Lösungen? Grüne und Linke, mit Ausnahmen von Boris Palmer respektive Sahra Wagenknecht, sind mit der Masseneinwanderung sehr zufrieden. Ein Staat mit einem Staatsvolk, das eine durch Geschichte und Kultur geformte, gemeinsame Identität besitzt, das auch ethnisch homogen ist, empfinden sie als irgendwie Nazi, und wollen es durch einen Staat ersetzen, der die Ordnung über eine durch keine tradierten Bande verbundene Bevölkerung aufrecht erhält. Die Masseneinwanderung von Menschen, die in einer völlig anderen Kultur sozialisiert sind und sich deshalb nie in die deutsche, europäisch-abendländische Leitkultur assimilieren werden, begrüßen sie folglich begeistert. Sie wollen den Zustrom nicht nur nicht stoppen, sondern durch großzügigen Familiennachzug verstetigen und die Wandlungen, die diese Einwanderung mit sich bringt, so unumkehrbar machen. „Unser Land wird sich drastisch ändern, und ich freue mich darauf“ fasste es die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt zusammen.

Die Placebos der CDU

Die CDU schließlich, die diese Einwanderungswelle zu verantworten hat, erklärt nun, aufgeschreckt durch ihre desaströsen Wahlergebnisse, dass sie gegensteuern will. Im wesentlichen verspricht sie schnellere Anerkennungsverfahren, konsequentere Abschiebungen und eine „europäische Lösung“. Es sind Placebos, um die Leichtgläubigen zu verwirren. Abschiebungen funktionieren nicht, solange das Heimatland nicht kooperiert. Das Heimatland muss nicht kooperieren, solange die Staatsangehörigkeit des Migranten nicht geklärt ist. Und ohne Dokumente ist sie sehr schwer zu klären, so braucht es etwa geschulter Dolmetscher, um die verschiedenen arabischen Dialekte konkreten Staaten zuzuordnen. Und natürlich kann man diese Zuordnungen anschließend gerichtlich anfechten, mit Gegen- und Obergutachtern. Und selbst bei gerichtlicher Entscheidung kann ein Heimatland weiterhin die Rücknahme verweigern, ohne dass etwas geschieht. Denn der CSU-Entwicklungshilfeminister weigert sich standhaft, unkooperativen Staaten die Entwicklungshilfe zu kürzen. Die Situation ist sehr einfach: Man kann direkt an der Grenze einen illegalen Einwanderer zurückweisen, und zwar in das Land, aus dem er kommt. Ist der Illegale aber erst einmal im Land, kann die Rückweisung nur in ein kooperierendes Land erfolgen. Zur Kooperation verpflichtet ist allein das Heimatland, weshalb Illegaler wie Heimatland alles versuchen, um die tatsächliche Staatsangehörigkeit zu vertuschen. Die Möglichkeit, Drittstaaten gegen Geld zu verpflichten, illegale Einwanderer aufzunehmen, wie es etwa Australien macht, lehnt die CDU ab. Damit ist das Versprechen konsequenterer Abschiebung zwar wohlklingend, aber unrealistisch.

Nicht anders verhält es sich mit der Ankündigung schnellerer Anerkennungsverfahren. Zum einen, weil bei tatsächlich kaum stattfindenden Abschiebungen diese Verfahren ohnehin wenig praktische Relevanz haben. Vor allem aber, weil sich an der Praxis nichts ändert, diese Verfahren im Inland nach erfolgtem Grenzübertritt durchzuführen. Es werden also weiterhin zunächst alle ins Land gelassen, die an der Grenze „Asyl“ rufen und nicht aus einem sicheren europäischen Land kommen – das trifft auf 80 Prozent der Weltbevölkerung zu. Die Verfahren selbst mögen beschleunigt werden, aber da die Regelung, wonach nur das erste sichere Land zur Überprüfung und Aufnahme verpflichtet ist, nicht angewandt wird, werden weiterhin viel zu viele Einwanderer als „Flüchtlinge“ anerkannt. Die CDU will also in Wahrheit nichts ändern. Sie hofft darauf, dass einfach nicht mehr so viele Migranten die deutschen Grenzen erreichen, weil andere Staaten ihre Grenzen schließen. Anstatt die eigenen Grenzen zu schützen, zahlt die Bundesrepublik der Türkei Milliardenbeträge, damit sie das mit ihren Grenzen tut, kritisiert aber unverständlicherweise zugleich Mazedonien für die ohne deutsches Geld vollzogene Grenzschließung zu Griechenland.

Die Hoffnung auf eine Weiterverteilung der in Deutschland anerkannten Flüchtlinge in andere EU-Länder schließlich dürfte sich nun auch für die CDU zerschlagen haben. Denn zum einen ist kein EU-Land bereit, die extrem großzügige deutsche Anerkennungspraxis für die Einreise ins eigene Land zu akzeptieren. Gerade die Osteuropäer wollen aus guten Gründen keine muslimische Einwanderung. Entscheidend aber ist, dass die Migranten nicht in andere EU-Länder wollen, weil das Versorgungsniveau in diesen teils signifikant schlechter ist.

Die CDU-Politik läuft, allem Reden von „Konsequenz“ zum Trotz, darauf hinaus, dass jeder ins Land kommt und im Inland versorgt wird, der die deutsche Grenze erreicht, dass als Flüchtling anerkannt wird, wer zuvor zahlreiche sichere Länder durchquert hat, wo er Schutz gefunden hätte, und dass auch von den nicht als Flüchtling anerkannten Migranten nur eine kleine Minderheit wieder abgeschoben wird.

SPD in der Selbstfindung

Die SPD schließlich ist zwischen den Grünen – mehr, mehr, mehr Migranten, damit Deutschland endlich „bunt“ wird – und der CDU – es bleibt wie es ist – hin- und hergerissen. Eine eigene Lösungsidee ist nicht zu erkennen.

CSU bietet Rhetorik, keine Lösung

Die CSU fordert vehement eine „Obergrenze“ von jährlich 200.000 Einwanderern, die als Flüchtlinge anerkannt werden dürfen. Wie genau sich die CSU das vorstellt bleibt nebulös. Gemeint ist vermutlich, dass die überzähligen direkt an der Grenze abgewiesen werden sollen. Wie die CSU auf die Zahl von 200.000 kommt, ist ihr Geheimnis. Denn eine rechtliche Verpflichtung zur Aufnahme auch nur eines Migranten wegen Flucht durch sieben sichere Staaten besteht bekanntlich nicht. Insofern würde der Plan nur Sinn ergeben, wenn zugleich die Dublin-III-Verordnung wieder in Kraft treten würde, wonach alle Migranten im ersten EU-Staat registriert und überprüft werden würden und dann die Verteilung auf die einzelnen EU-Staaten zentral erfolgen würde. Derlei hat man aber von der CSU noch nicht gelesen, es ist angesichts der Ablehnung in den osteuropäischen EU-Ländern wie der Unfähigkeit Griechenlands und Italiens, ihre Grenzen zu sichern und die Ankommenden zu registrieren, auch unrealistisch. Schließlich hat Angela Merkel immer und immer wieder klar gemacht, dass es mit ihr keine Obergrenze geben wird, und Horst Seehofer hat ebenso oft klar gemacht, dass er zwar viel redet, aber keinen echten Konflikt mit der Bundeskanzlerin eingeht. Zur Abschiebung der bereits abgelehnten Einwanderer bietet auch die CSU kein praktikables Konzept. Auch die Forderungen der CSU laufen daher aller Rhetorik zum Trotz auf eine Fortsetzung des status quo hinaus, vielleicht in Details mit etwas verschärfter Verwaltungspraxis, aber ohne grundlegende Korrektur.

FDP auf Merkel-Kurs

Die FDP bietet als Lösung ein Einwanderungsgesetz an. Das klingt erst einmal pfiffig, ist aber nicht mehr als eine Bezeichnung. Entscheidend ist, was damit gemeint ist. Sollen in Zukunft auch diejenigen, die behaupten, „Flüchtlinge“ zu sein, von den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes erfasst werden oder tritt dieses Gesetz neben die Möglichkeit, an die deutsche Grenze zu reisen und „Asyl“ zu rufen? Geht es also nur um die Ermöglichung zusätzlicher Einwanderung, dieses Mal nach Qualifikation, oder um einen Ausschluss der Einwanderung auf dem Flüchtlings-Ticket zugunsten einer Einwanderung ausschließlich nach der Qualifikation? Diese Frage lässt die FDP unbeantwortet, dabei ist sie grundlegend. Sie hat zunächst etwas mit dem Begriffswirrwarr zu tun, was genau Einwanderung ist. Die akkurate und international übliche Definition lautet, dass der gesamte Vorgang, bei dem Menschen aus anderen Ländern in ein Land zum dauerhaften oder zumindest längerfristigen Aufenthalt einreisen, „Einwanderung“ ist. Auch ein „Flüchtling“ oder „Asylbewerber“ ist ein Einwanderer. Flucht und Asyl sind lediglich spezielle Einwanderungsgründe. In der politischen Debatte in Deutschland wird regelmäßig der Terminus „Einwanderung“ nur für Migration aus ökonomischen, familiären oder sonstigen Gründen gebraucht, während die Aufnahme von vermeintlichen Flüchtlingen und Verfolgten davon getrennt wird. Wie die FDP ihre Forderung nach einem Einwanderungsgesetz versteht und ob es mit seinen vorgesehenen Quoten und Obergrenzen auch für die Einwanderung von angeblichen Flüchtlingen gelten soll, ist unklar. Die FDP plädiert zwar für die Wiederherstellung der europarechtlichen Dublin-III-Regelungen, wonach kein vorgeblicher Flüchtling in Deutschland auch nur seinen Antrag abgeben dürfte, wehrt sich aber andererseits gegen die Obergrenzen-Forderung der CSU. Nüchtern betrachtet wird die FDP im Falle von Koalitionsverhandlungen ihr Einwanderungsgesetz durchsetzen, aber als zusätzliche Einwanderungsmöglichkeit neben der Praxis der Aufnahme von jedermann in das Anerkennungsverfahren als Flüchtling. Die Wahl der FDP führt also eher zu mehr als zu weniger Zuwanderung. Zum Thema Abschiebung sind von der FDP ebenfalls keine Vorschläge zu vernehmen, die über die Worthülsen der CDU hinausgehen.

Australische Lösung bei der AfD

Bleibt die AfD. Diese will die Grenzen schließen. Bei Anwendung der Dublin-III-Verordnung darf kein illegaler Einwanderer, der auf dem Landweg die deutsche Grenze erreicht, auch nur seinen Antrag abgeben, sondern ist in das erste EU-Land seines Reiseweges zurückzuweisen. Das wären Griechenland und Italien, die ersichtlich mit dieser Aufgabe überfordert und zudem unkooperativ sind. Damit müssten die Ankommenden in Camps – sogenannte Transitzonen – an der Grenze verbracht werden. Anders als die übrigen Parteien sichert die AfD zu, dass niemand ohne gültige Einreiseerlaubnis mehr ins Land kommt. Bliebe das Problem der Abschiebung derjenigen, die trotz Ablehnung ihrer Anträge im Land leben. Hier hat die AfD-Vorsitzende Petry die Möglichkeit einer Verbringung in Drittstaaten gegen Geldzahlungen ins Spiel gebracht, eine Lösung, die Australien seit Jahren praktiziert. Damit käme es nicht mehr auf die Identifizierung der Einwanderer an, es könnte ohne Ansehen der Person jeder in diese Abschiebecamps im Ausland verbracht werden. Allein diese Lösung sichert zu, dass sich unberechtigt im Inland aufhaltende Ausländer tatsächlich herausgeschafft werden können.

Problem der Anerkannten

Das dritte Problem sind die durch die extrem weite Anerkennungspraxis als Flüchtlinge anerkannten Personen. Für alle anderen Parteien sind diese durch ihre Anerkennung berechtigt, in Deutschland zu leben und Sozialleistungen zu beanspruchen. Umstritten ist nur, ob sie ihre Familien nachholen können? Die AfD verneint das – wie auch CDU und CSU – was aber nur dann zulässig ist, wenn sie auch diese Anerkannten zeitnah wieder aus dem Land schaffen möchte. Da die Anerkennung einen Besitzstand darstellt, der ohne Änderung der Gegebenheiten im Heimatland nicht angegriffen werden darf, wird das die härteste Aufgabe. Hinsichtlich der Syrer dürfte der zwischenzeitlich eingetretene Waffenstillstand eine Rückführung nach Syrien erlauben. Für Libyen, Afghanistan, Pakistan – alles Länder mit hoch problematischen Einwanderern – stellt es sich anders dar. Hier ist zu befürchten, dass Merkels Gäste dauerhaft im Land verbleiben, auch wenn sie nicht daran denken, sich zu integrieren. Lösungsvorschläge der Parteien dazu fehlen bislang.

Wie kann es gehen?

Will man Massenzuwanderung in Zukunft ausschließen, so geht es nur durch den Grundsatz, dass die EU, und wenn diese das nicht vermag, Deutschland seine Grenzen selbst schützt. Ins Land darf nur, wer vor Grenzübertritt eine Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat. Anerkennungsverfahren haben also außerhalb der EU stattzufinden, höchstens in Transitzonen an den EU-Außengrenzen. Herein darf nur, bei wem eine Chance auf Integration besteht. Zuwanderung in die Sozialsysteme darf es nicht geben. Wer im Inland straffällig wird, ist selbst im Falle der Anerkennung als Flüchtling oder Asylant abzuschieben, notfalls in Drittstaaten.

Bei den bereits Eingereisten und Anerkannten plädiere ich für eine pragmatische Lösung: Wer es schafft, sich binnen zwei Jahren so zu integrieren, dass er Arbeit findet und sich selbst ernähren kann, dabei nicht straffällig wird, der darf befristet bleiben und nach einem weiteren Jahr auch seine Kernfamilie – also nicht den ganzen Clan – nachholen. Wer binnen einer weiteren Frist von fünf oder auch sieben Jahren nicht mehr als drei, meinethalben fünf Monate am Stück arbeitslos wird, darf dauerhaft bleiben. Wer sich aber nicht selbst ernähren kann, der muss gehen, und sei es in ein Drittland. Diese Regelung ist konsequent und diskriminierungsfrei, zudem ist sie erprobt: so regeln Dubai und Abu Dhabi ihre Zuwanderung. Aus humanitären Gründen empfehle ich zudem Einwanderungskontingente für orientalische Christen, Yesiden und andere bedrohte Minderheiten. Eine solche Politik würde binnen kurzem Ordnung, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wieder herstellen und die Chance bieten, über geregelte Zuwanderung von echten Fachkräften nachzudenken. Diese sollten aus einem Kulturkreis stammen, der eine Integration in Europa leicht macht, und es sollte etwas gelten, was ich ansonsten ablehne: eine Frauenquote. Dann, aber nur dann, kann Zuwanderung wirklich zu einer Bereicherung für alle Beteiligten werden: Die Deutschen, die Einwanderer und den deutschen Sozialstaat.

 

  1. Hat dies auf KathStern rebloggt.

    16. Januar 2017
  2. Jurgen Kronig #

    Hervoragende Analyse der Problematik und zutreffende Charakterisierung der Parteienreaktion

    16. Januar 2017
  3. Ich verstehe unter dem Begriff „Zurückweisen“ etwas anderes. Nämlich Zurückweisung an der Grenze. Also ist es eben nicht Aufgabe der Deutschen, „Zurückweisungen“ nach Italien oder Griechenland vorzunehmen, sondern den Grenzübertritt zu verhindern.
    eisung

    Damit wäre (in der Regel) Österreich in der Pflicht, das Verfahren durchzuführen.

    Wenn man Zurückweisung allerdings so vertstehen wil, wie im Textl, wird eine Zurückweisung (in der Regel) dadurch verunmöglicht, dass Italien oder Griechenland eine Erklärung über die eigene Zuständigkeit nicht in der Frist abgeben und daher Deutschland das Verfahren zwingend durchzuführen hat.

    16. Januar 2017
  4. Matthias #

    Hallo Herr Dr. Krah,

    eine umfangreiche und informative Veranschaulichung über das derzeitige Problem der Flüchtlingskrise und deren akzessorisch anhaftenden Folgeschwierigkeiten.
    Wichtig in Ihrem Beitrag war ganz klar die Herauskristallisierung der WICHTIGEN juristischen Unterschiede zwischen Asylant/Flüchtling und Migrant, die aktuell leider nicht stattfindet. Man fragt sich, ob Politik und Medien bewusst die o.g. Grenzen verwischen. Fakt ist jedenfalls, dass man nun alles unter dem schwammigen Begriff des Migranten subsumiert.

    Die negative Auswirkung der pauschalen Einklagbarkeit des Asylrechts zeigt sich jetzt v.a. anhand der Überflutung der Verwaltungsgerichte durch Klagen gegen die negativen Bescheide: Der normale Gerichtsganz ist erheblich erschwert/verzögert worden.

    Die Klage hat des Weiteren ja eine aufschiebende Wirkung: die Vollziehung des negativen Bescheids (hier: negativer Asylbescheid) ist einerseits gehemmt, andererseits laufen aber auch die Abschiebefristen nicht aus. Das sich dies positiv auf eine etwaige Abschiebung auswirkt, ist aber ein Trugschluss. Denn die Person, die nur einen einjährigen subsudiären Schutz zugestanden bekommen hat, wird im Zeitraum der An-/Rechtshängigkeit der Klage nichts „Nichts“ tun, sondern im Gegenteil die Zeit dazu nutzen, um besispielsweise im Chor zu singen, sich in einem Sportverein anzumelden oder einen Niedriglohnjob anzunehmen. Dadurch gilt er für den Staat meist als „integriert“ und kann (praktisch) nicht mehr abgeschoben werden. Herr Andreas Scheuer hatte also mit seiner Aussage („das schlimmste ist ein ministrierender, fußballspielender Senegalse. Den bekommen wir nicht mehr los“.) nicht ganz unrecht, auch wenn Medien und einschlägige Politiker ihn natürlich schnell als „Rechtspopulist“ gebrandmarkt haben.

    Problematisch ist jedoch v.a. die Auslegung von „unmittelbar“ iSd Art 31 I GFK. Würden die Gerichte das Wort „unmittelbar“ so auslegen, wie Sie es getan haben, wäre es in der Tat kein Problem jeden Menschen grundsätzlich abschieben zu können. Jedoch hat das BVerfG in einem aktuelleren Fall die Sichtweise des OLG Stuttgart (?) übernommen. So hat das BVerfG entschieden, dass ein IRANER, der sich 40 Tage in Griechenland aufgehalten hat, bevor er mit dem FLugzeug nach Berlin geflogen ist, trotzdem noch die „Unmittelbarkeit“ der einschlägigen Norm erfüllt, denn er hielte sich in Griechenland gar nicht auf um einen Asylantrag zu stellen, sondern brauchte nur solange um an die Flugtickets und die (gefälschten) Visa heranzukommen. Folglich hat das BVerfG eine sehr weite Auslegung von „unmittelbar“. Des Weiteren darf ja praktisch kaum mehr nach Griechenland/Osteuropa abgeschoben werden, da die dortigen Rechtschutzstandards nicht dem angeforderten europäischen Niveau entsprächen.

    Fakt bleibt aus dem oben gesagten, dass es in der Praxis keine Rolle mehr spielt, ob man nun den (eigentlich) schwerer und viel seltener stattgegebenden Asylgesuch positiv bescheided bekommt oder eben nur den subsidiären Schutz. Denn es wird ja tatsächlich einfach nicht abschoben. Somit ist die rechtliche Unterscheidung zwischen Asylant/Flüchting/Wirtschafsmigrant obsolet geworden.

    Im deutschen Flüchtlingsdiskurs ist so oder so ein seltsames Phänomen zu beobachten. Ausgerechnet viele derjenigen intellektuellen Eliten, die für ein kulturell vielfältiges, uneinheitliches Deutschland streiten, akzeptieren jenseits der eigenen Meinung kaum mehr etwas anderen und hantieren schnell mit dem Rassismus-Vorwurf, wenn ein anderer nur auf die beschränkten Möglichkeiten der Flüchtlingsaufnahme hinweist.

    Eine effektive, auf Augenmaß gerichtete Flüchtlingshilfe (die ja auch die AfD vertritt), kann nur gelingen. wenn man in Asylzentren an den Grenzen Europas durch Schnellverfahren die offensichtlichen Wirtschaftsmigranten (v.a. aus Schwarzafrika, Pakistan, Nordafrika) durch negativen Bescheid und effektiver Rückführung „aussortiert“. Danach sollte dann eine gründlichere Asylprüfung in zentralen, vom BUND geführten Asylzentren durchgeführt werden und auch dort wiederum diejenigen, die kein Bleiberecht haben, unverzüglich zurück geschickt werden. Nur so kann man die Brücke zwischen Recht und Moral schlagen, die nötig ist, um das deutsche Volk zusammen zu halten.

    16. Januar 2017
  5. keddy1992 #

    Hat dies auf Udos Blog rebloggt.

    16. Januar 2017
  6. Hat dies auf Spiruminator's Blog rebloggt.

    17. Januar 2017
  7. Birgit #

    Sehr geehrter Herr Dr. Krah,
    das ist ein ganz hervorragender Beitrag, der sehr viel Licht in den oft absichtlich verbreiteten Nebel um das Migrationsgeschehen bringt. Ein Punkt irritiert mich jedoch. In dem Artikel wird zwischen „Asylbewerber“ und „Flüchtling“ unterschieden, und zu den Flüchtlingen werden auch diejenigen gezählt, die durch Bürgerkrieg aus ihrer Heimat vertrieben wurden, also die sog. „Bürgerkriegsflüchtlinge“. Müßte hier nicht noch unterschieden werden zwischen individuell verfolgten „Flüchtlingen“ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und jenen, bei denen das Merkmal individueller Verfolgung fehlt, und denen deshalb allenfalls -wie im Falle von „Bürgerkriegsflüchtlingen“ -subsidiärer Schutz gewährt werden kann? Oder ist diese Entscheidung entbehrlich, und wenn ja, warum?

    17. Januar 2017
  8. Uwe R. #

    Italien ist nicht nur unkooperativ, sondern hat durch seinen unmittelbar vor der nordafrikanischen Küste eingerichteten Abhol- und Verbringungsservice die Probleme grösstenteils mitgeschaffen, macht das auch weiterhin und reicht die illegalen „Einwanderer“ auch noch weiter.

    Ein wie immer geartetes „Einwanderungsgesetz“ ist für Deutschland überflüssig wie ein Kropf. Erstens ist die EU mit ca. 115 Ew/km² recht dicht und Deutschland mit ca. 225 Ew/km² noch dichter besiedelt, im Gegensatz zu den USA (ca. 33 Ew/km², Kanada (ca. 4 Ew/km²) und Australien (ca. 4 Ew/km²). Zweitens gibt es – zu den schon vielen Millionen berufstätigen Akademikern in der EU und Deutschland [ca. 1,6 Mio. Ingenieure lt. VDI, sowie ca. 500.000 Wissenschaftler an den 428 Unis und FHs sowie den weltweit einmaligen Grossforschungseinrichtungen Max-Planck, Fraunhofer, Leibniz und Helmholtz] – jetzt schon ca. 20 Mio. Studierende in der EU, davon allein in D ca. 2,6 Mio. Innerhalb der EU gilt ja Freizügigkeit. Mit technisch-wissenschaftlich ebenbürtigen Staaten [USA, Japan, Schweiz …] gibt es seit langem gut funktionierende bilaterale Abkommen; darüber hinaus gibt es noch die Blue Card für Fachkräft aus anderen Ländern. Wir sind gegenwärtig also mit solchen Regelungen bereits bestens ausgestattet, wenn nicht gar überversorgt.

    Lässt man sich auf eine Diskussion über ein „Einwanderungsgesetz“ ein, ist man schon in die von Grünen, Linken, SPD und FDP sowie verwirrten CDUlern und CSUlern aufgestellte Falle geraten.

    Wer einen vermeintlichen Fachkräftemangel behauptet, muss das mal angesichts der seit Jahrzehnten stetig steigenden Produktivität und den zeitgleich steigenden Arbeitslosenzahlen belegen. So ganz nebenbei stellte man damit auch den deutschen wie den europäischen Universitäten und Industrien ein Armutszeugnis sondergleichen aus, als ob wir nicht selbst in der Lage wären, auf weltführendem Niveau auszubilden und deshalb eine nennenswerte Einwanderung von Fachkräften benötigten. Etwa aus dem mässig besiedelten Schwarzafrika [nach Abzug der Wüste ca. 50 Ew/km²], der arabischen Welt oder vorderasiatischen Staaten? Sind das die technisch-wissenschaftlich führenden Industrienationen der Welt?

    Es gibt übrigens in manchen schwarzafrikanischen Staaten lediglich eine – zur von Clans verursachten fehlenden wirtschaftlichen Entwicklung und aufgrund übermässigem Bevölkerungszuwachses – punktuelle und relative aber keine absolute Übervölkerung. Man macht in Afrika seitens der Schwarzafrikaner nichts aus den Möglichkeiten des Landes, das tun hingegen dort indische und chinesische Unternehmen, die ihre Arbeitskräfte aber mitbringen.

    Im Gegensatz zu China mit ca. 144 Ew/km² und erst recht Indien mit ca. 368 Ew/km² haben insbesondere schwarzafrikanische Staaten schon am 3-4.10. 2013 auf der UN-Generalversammlung zum Thema Migration erklärt, dass sie die Lösung ihrer Probleme darin sähen, ihre Jugend insbesondere nach Europa und da in deren Sozialstaaten zu schicken. Sie forderten von den industriellen europäischen Staaten gar frechweg, die Möglichkeiten zur Migration der eigenen Bürger in die EU auszuweiten.

    Diese Schwarzafrikaner wollen ihre selbstgeschaffenen Problem nicht lösen. Dank der rührselig-verklärend-anklägerischen, internationalistischen Samariter von Grünen, Linken, SPD und verwirrten Teilen der CDU brauchen sie das auch nicht, denn die halsen mit jakobinischen Furor unseren Kindern, Enkeln, Urenkeln … all die Probleme Afrikas auf.

    Das, was man in Deutschland seitens Grüner, Linker, SPD und CDU zur „EU-Flüchtlingskrise“ und damit zu unserem Problem erklärte und machte, war also eine massenhafte illegale Migration mit Ansage, wie man auch insbesondere den Migrationspropagandablättern ZEIT und SZ sowie ähnlichen schon Jahre vorher entnehmen konnte.

    Von 2009-2014 erschienen täglich insgesamt ca. 7 meist positive Berichte über die damals noch in Aslylsuchende, Asylgründe Vorgebende, Wirtschaftsmigranten … unterschiedenen illegalen Migranten, die ab 2015 einheitlich zu „Flüchtlingen“ erklärt wurden. Mit täglich dann ca. 50 meist positiven Berichten über die nun wahrheitswidrig und irreführend Flüchtlinge genannten illegalen Migranten gab es hinfort einen regelrechten Flüchtlingspropagandacoup seitens der Leitmedien des Juste Milieus.

    Den Bürgern will man also allen Ernstes erzählen, dass man von all dem nichts gewusst habe. Das also weder die deutschen Auslandsgeheimdienste, die diplomatischen Niederlassungen, das Aussenministerium, das Enwicklungshilfeministerium noch die Medien darüber in den vergangenen Jahren berichtet hätten und das Bundeskabinett dann ganz überrascht war.

    20. Januar 2017
    • Je genauer man sich die Fakten ansieht, umso grotesker wird Merkels Politik. Danke für die Argumente!

      23. Januar 2017
  9. Ulrich Bohl #

    Leider sehr spät habe ich diese sehr gute Analyse von Ihnen gelesen.
    Sie trägt entscheidend zur Entwirrung der bewußt betriebenen Ver-
    mengung der Begriffe bei. So kann man einen Teil der gemachten
    Fehler kaschieren und zusammen mit der Moralkeule Schweigen er-
    reichen. Die meisten informieren sich nicht und nehmen alles was
    die Regierung im Bündnis mit den Oppositionsparteien bei will-
    fähriger Unterstützung durch die Medien verlauten lässt kritiklos
    hin. Ihre Lösungsansätze würde ich weitestgehend unterstützen, wobei
    ich auf Grund der Vielzahl ungeklärter Fälle und unberechtigt hier
    lebender einen zeitweilgen Einreisestopp begrenzt auf dringliche Fälle
    befürworte. Wir haben mit den bereits vorhandenen Problemen genug
    zu tun.

    10. Februar 2017
  10. Sehr geehrter Dr. Krah,
    vielen Dank für Ihren Artikel. Ich hoffe, Sie haben nichts dagegen, wenn ich ihn unter meiner Petition gesetzt habe zur Unterstützung: http://opk.dipago.de/

    15. Februar 2017

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